Entsendung

Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland darf Arbeitnehmer nach Belgien entsenden, damit sie hier für ihn arbeiten.

In diesem Fall spricht man von Entsendung und der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Reihe von im Gastland geltenden sozialrechtlichen Vorschriften und die in diesem Bereich auf europäischer Ebene eingeführten Richtlinien einzuhalten.